Unstimmigkeiten in Bezug auf die Ausführungsqualität der Arbeiten können schnell zum Streitthema zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber werden. Auch wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, weil es nicht dem entspricht was Sie beauftragt haben, kann es zum Streitfall kommen.
Wie auch immer das Problem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aussehen mag, oft ist es nur mit Hilfe einer dritten, unabhängigen Partei zu lösen.
Genau in diesen Fällen helfe ich Ihnen als freier Sachverständiger im Garten- und Landschaftsbau im Großraum Stuttgart.
Ich biete Ihnen eine unabhängige Begutachtung der ausgeführten Arbeiten und begehe mit Ihnen den Garten. Die Arbeiten werden dabei neutral unter Berücksichtigung der ausgehandelten Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie DIN-Normen und Richtlinien beurteilt.
Anschließend erstelle ich Ihnen auf Wunsch ein schriftliches Gutachten, das im Privatbereich auch als Privatgutachten bezeichnet wird. Dieses wird vertraglich vereinbart und schriftlich beauftragt. Dieses kann in einer etwaigen Gerichtsverhandlung als „Parteiengutachten“ verwendet werden.
Sollten Sie vor Gericht gehen müssen, ist die Erstellung eines Gutachtens dringend anzuraten. Nur über eine unabhängige Partei kann die mangelhafte Leistung dokumentiert werden. Sie dient vor Gericht gewissermaßen als Gesprächsgrundlage, denn ohne Gutachten haben Sie kaum Beweise.
Die Kosten für ein Gutachten werden individuell vereinbart, da Gutachten im Umfang sehr variieren. Fragen Sie einfach nach, ich berate Sie gerne!
Sachkundige Feststellung der Tatsachen mit Ortstermin
Fachliche Begutachtung des Sachverhalts
Literaturrecherche und Quellen-Belege
Qualitativ hochwertiges Privatgutachten
Auch als Parteiengutachten verwendbar
Drohnenbilder zur bessern Verortung
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